Verkehrsrecht
Ist man in einen Verkehrsunfall verwickelt, benötigt man unabhängig vom Verschulden einen Fachmann für Verkehrsrecht. Schnell droht ein Bußgeld- oder sogar ein Strafverfahren. Plötzlich tauchen Fragen auf wie:
- Wofür bin ich haftbar?
- Wer ersetzt mir meinen Schaden?
- Wo bekomme ich ein notwendiges Ersatzfahrzeug ohne zusätzliche Kosten?
Hat man Verletzungen erlitten, stellt sich zusätzlich die Frage nach dem Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten. In all diesen Fragen des Verkehrsrechts erhalten Sie kompetenten Rat und Unterstützung in meiner Kanzlei. Besteht eine Rechtsschutzversicherung oder trifft den Unfallgegner das Alleinverschulden, können Sie ohne jedes Kostenrisiko Ihren Experten im Verkehrsrecht beauftragen.
Was versteht man unter Verkehrsrecht?
Verkehrsrecht ist “Straßenrecht” im weiteren Sinne. Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Ich berate Sie in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere auch bei allen Rechtsfragen rund um den Verkehrsunfall sowie der versicherungsrechtlichen Abwicklung. Im Bereich Zivilrecht geht es dabei vorwiegend um die Regulierung nach einem Verkehrsunfall, d.h. darum, durch Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen und durchzusetzen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.
Oftmals kommt man mit dem Verkehrsrecht im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Fahren unter Alkoholeinwirkung oder Rauschmitteleinwirkung, Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug) in Berührung, was dann meist ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot zur Folge hat. Wenn der Verstoß gröber war, kann auch eine Strafe drohen. In jedem Fall erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu der Sache in einem Anhörungsbogen zu äußern. Bereits an dieser Stelle kann eine anwaltliche Beratung sehr hilfreich sein. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Beratungstermin.