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Sorgerecht

Wenn bei Trennung und Scheidung minderjährige Kinder vorhanden sind, stellt sich die Frage, wer das Sorgerecht über die Kinder erhält. Wohnt die Mutter mit den Kindern am Ort und der Vater weit entfernt, erhielt früher die Mutter das alleinige Sorgerecht, während es dem Vater abgesprochen wurde.

Seit einiger Zeit wird bei getrennt lebenden und geschiedenen Eltern auch bei verschiedenen Wohnorten, wie Regensburg und München, das Sorgerecht gemeinsam bei beiden Eltern belassen.

Anders ist es dann, wenn das Kindeswohl dadurch gefährdet wird. Dies wäre bei unüberbrückbaren Vorstellungen der Eltern in Fragen der ärztlichen Behandlung oder der Schulwahl, etwa in Regensburg oder im Landkreis, der Fall. Dann wird demjenigen Elternteil das Sorgerecht zugesprochen, bei dem das Kindeswohl am besten gewahrt ist.

Bei Uneinigkeit über das Sorgerecht kann auch eine Mediation zu einer Einigung der Eltern helfen. Kompetenten Rat zum Sorgerecht erhalten Sie bei Rechtsanwalt und Mediator Oswald Zimmer in Regensburg.