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Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berate ich Sie zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Ein besonderes Augenmerk verdient dabei die Strukturierung eines Familienunternehmens. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:

  • Klärung von Unterhaltsansprüchen der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensansprüchen gegen den Ehegatten
  • oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts
  • (Zugewinnausgleich, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich des Privatvermögens oder Betriebsvermögens)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

Ich berate und vertrete Sie selbstverständlich auch in Verfahren zur Feststellung oder Anfechtung einer Vaterschaft. Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaft ein umfassendes Betätigungsfeld dar. In diesem Bereich berate ich Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zu Fragen bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.