Mietrecht
Beim Mietrecht geht es vor allem um die wechselseitigen Rechte und Pflichten, die den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag (Wohnung oder Gewerbe) entstehen.
Häufige Streitpunkte aus Sicht des Vermieters sind Durchsetzung und Geltendmachen von Mietzinsansprüchen, die Kündigung und die Durchsetzung des Räumungsanspruchs, notfalls durch gerichtliche Räumungsklage.
Für Mieter stellt sich häufig die Frage, wann und mit welchen rechtlichen Folgen eine Mitminderung aufgrund eines Mangels des Mietobjekts geltend gemacht werden kann oder was beim Abschluss eines Mitvertrages zu beachten ist.
Häufig kommt es auch nach Beendigung des Mietverhältnisses zu Streitigkeiten über die wechselseitigen Rechte und Pflichten.
In all diesen Fällen bin ich Ihr kompetenter und versierter Berater und Anwalt.