Ist man in einen Verkehrsunfall verwickelt, benötigt man unabhängig vom Verschulden einen Fachmann für Verkehrsrecht. Schnell droht ein Bußgeld- oder sogar ein Strafverfahren. Plötzlich tauchen Fragen auf wie:
Hat man Verletzungen erlitten, stellt sich zusätzlich die Frage nach dem Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten. In all diesen Fragen des Verkehrsrechts erhalten Sie kompetenten Rat und Unterstützung in meiner Kanzlei. Besteht eine Rechtsschutzversicherung oder trifft den Unfallgegner das Alleinverschulden, können Sie ohne jedes Kostenrisiko Ihren Experten im Verkehrsrecht beauftragen.
Was versteht man unter Verkehrsrecht?
Verkehrsrecht ist “Straßenrecht” im weiteren Sinne. Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Ich berate Sie in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere auch bei allen Rechtsfragen rund um den Verkehrsunfall sowie der versicherungsrechtlichen Abwicklung. Im Bereich Zivilrecht geht es dabei vorwiegend um die Regulierung nach einem Verkehrsunfall, d.h. darum, durch Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen und durchzusetzen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.
Oftmals kommt man mit dem Verkehrsrecht im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Fahren unter Alkoholeinwirkung oder Rauschmitteleinwirkung, Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug) in Berührung, was dann meist ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot zur Folge hat. Wenn der Verstoß gröber war, kann auch eine Strafe drohen. In jedem Fall erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu der Sache in einem Anhörungsbogen zu äußern. Bereits an dieser Stelle kann eine anwaltliche Beratung sehr hilfreich sein. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Beratungstermin.
Auch in Regensburg werden überwiegend – aber nicht nur – bei Fahrten unter Alkoholeinfluss eine Vielzahl von Fahrerlaubnissen entzogen.
Um eine entzogene Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, sind eine Reihe von Hürden zu überwinden. Die bekannteste hiervon ist der im Volksmund als „Idiotentest“ bezeichneter medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU genannt. Verschiedene Institute bieten dies zu unterschiedlichen Bedingungen und zu verschiedenen Kosten an.
Sie erhalten eine auf Ihren konkreten Fall abgestimmte Beratung, um am zügigsten und günstigsten wieder zu Ihrer Fahrerlaubnis zu gelangen.
Auch wenn man ohne jedes Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt ist oder sonst einen Schaden erleidet, benötigt man kompetente Hilfe, da sich Versicherungen bei der Schadensregulierung oft sehr zögernd und zurückhaltend verhalten. Stehen bei erlittenen Verletzungen Schmerzensgeldansprüche im Raum, werden Sie ohne den Fachmann für die Schadensregulierung kaum zu Ihrem Recht kommen.
Die Versicherungen versuchen bei Unfällen oft, den Geschädigten von der Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuhalten mit der Begründung, dass sie schnell und unbürokratisch den Schaden regulieren. In Wirklichkeit wollen sie vor allem Kosten für die anwaltschaftliche Inanspruchnahme ersparen, da sie diese Kosten ebenfalls tragen müssen. Das bedeutet, dass bei Alleinverschulden der Gegenseite auf Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts in Regensburg für die Schadensregulierung auch ohne Rechtsschutzversicherung keine Kosten befürchten müssen.
Rechtsanwalt Oswald Zimmer
Fröhliche-Türken-Straße 8
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