Erbrecht

Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch Testament oder Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet war.

Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab  – sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen.

Ich möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihr Verbündeter und Partner beistehen und Ihnen helfen, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.

Testament

Obwohl das Erbrecht in seinen Grundzügen über 100 Jahre alt ist, bestehen oft falsche Vorstellungen über die gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsansprüche. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor einem Erbfall zu prüfen, ob die vom Gesetz vorgesehenen Folgen auch gewollt sind. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können unerwünschte Folgen und mögliche Streitereien vermieden werden. Bei der Prüfung Ihrer persönlichen Situation und bei der rechtswirksamen Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags stehe ich Ihnen mit meiner Kompetenz und langjährigen Erfahrung zur Verfügung.